Faktencheck zur Betriebsversammlung vom 17.03.2021

Die letzte Betriebsversammlung vom 17.03.2021 wurde erneut ausschließlich online durchgeführt. Es sind einige Themen angesprochen worden. Wir machen für Euch, wie gewohnt, den Faktencheck!

Obwohl zu dieser Betriebsversammlung die freie Aussprache wieder vorgesehen war und sich unser Kollege Torsten Schmidt hierzu angemeldet hatte, hat der BR-Vorsitzende den Aufruf dieses Redebeitrages  unterlassen. Dieses Verhalten wird mit Sicherheit in einer der nächsten BR-Sitzungen ein Diskussionsthema werden.

Dennoch wurde die Betriebsversammlung durch die vom Bündnis-Technik stellvertretend für die Kolleginnen und Kollegen eingereichten Fragen dominiert.

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Eigenmächtige, systemseitige Reduzierung des Urlaubsanspruches für Beschäftigte außerhalb von Kurzarbeit durch den Arbeitgeber.

Hierzu wurde ausgeführt, dass zwar systemseitig eine pauschale Reduzierung vorgenommen wurde, jedoch der Anspruch für Kolleginnen und Kollegen ohne Kurzarbeit nicht verfällt und vierteljährlich zurückgebucht wird. Es wurde vom Vorstandsvorsitzenden ausgeführt, dass bei allen Mitarbeitern diese Kürzung umgesetzt wurde.

Fakt ist:
Dieses nachträgliche Einpflegen einer Urlaubskürzung im Arbeitszeitsystem ist weder mit den betroffenen Mitarbeitern noch mit dem Betriebsrat abgestimmt worden, zumal hier Kollegen/innen betroffen sind, die in einer PD tätig sind, in welcher keine Kurzarbeit vorgesehen ist. Die hierdurch hervorgerufene Irritation bei den Betroffenen war unnötig und hat nur für entsprechenden Unmut in dem Bereich gesorgt. Das eigenmächtige Handeln des Arbeitgebers ist bereits im Rahmen der Betriebsversammlung kritisch angesprochen worden. Wir möchten an dieser Stelle die Kritik wiederholen und dem Arbeitgeber deutlich anzeigen, dass hier die Mitbestimmung einzubeziehen ist.

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Eigenmächtige Eingriffe in Stundenkonten unserer Kolleginnen und Kollegen durch den Arbeitgeber

Bei ca. 700 Kolleginnen und Kollegen wurden eigenmächtig Eingriffe in ihre Stundenkonten vorgenommen. Sofern das Stundenkonto einen positiven Aufbau von 7,5 Stunden oder mehr nach dem Stichtag der Kurzarbeitsfähigkeit aufwies, wurde durch die Geschäftsleitung eigenmächtig dieser Saldo durch Umbuchung verändert. So wurden vorher festgelegte Kurzarbeitstage nachträglich in einen „Stundenabbau“ umgewandelt.

Auf der Betriebsversammlung wurde dargestellt, dass diese Umbuchungen erforderlich gewesen waren, um die Voraussetzungen der Kurzarbeitsfähigkeit weiterhin sicherzustellen.

Fakt ist:
Führungskräfte haben es versäumt, ihrer Belegschaft die Regeln der Flexibilität während der Kurzarbeit zu vermitteln. Dies ist unverzüglich nachzuholen. Was nicht geht ist, dass unser Arbeitgeber ohne Information an die betroffenen Kolleginnen und Kollegen und auch ohne Abstimmung mit dem Betriebsrat eigenmächtig in den Stundenkonten von Mitarbeiter rumfummelt. Wenn unsere Kolleginnen und Kollegen gewissenhaft ihre Arbeitszeit dokumentieren, sind diese Dokumente nicht zu verändern. Auch in Zeiten von Kurzarbeit und Corona bleiben die Mitbestimmungsrechte in Kraft und Dokumente bleiben Dokumente und dürfen nicht einseitig beliebig verändert werden.

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Kurzarbeit ohne Bezug zum tatsächlichen Arbeitsaufkommen?
Es wurde der entstandene Eindruck angesprochen, dass sich die Kurzarbeit offensichtlich nicht an dem tatsächlich vorhandenen Arbeitsaufkommen orientiert.

Dem wurde begegnet, dass die Arbeitsorganisation nach wie vor in der Hoheit des Arbeitgebers liegt.

Fakt ist:
In vielen Fällen wird festgestellt, dass die anfallende Arbeit in der durch den Arbeitgeber angeordneten Kurzarbeit nicht zu schaffen ist. Hierdurch findet eine Arbeitsverdichtung statt. Einige Bereiche haben darauf bereits reagiert und angekündigt, die Kurzarbeit zu beenden.

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Undurchsichtige Gehaltsabrechnungen

Derzeit ist es nicht möglich, mit Hilfe der Gehaltsabrechnungen die Entgelte zu kontrollieren. Permanente Rückrechnungen in variabler Höhe unbekannter Grundlage auf Vormonate machen dies unmöglich.

Es wurde ausgeführt, dass dies tatsächlich schwierig sei und wir uns in einer besonderen Situation befinden.

Fakt ist:
Unverständliche Gehaltsabrechnungen, die nicht zu kontrollieren sind, sind nicht hinnehmbar. Auch in Zeiten von Kurzarbeit und Corona haben unsere Kolleginnen und Kollegen einen Anspruch darauf, ihre Entgelte zu kontrollieren. Nach ca. einem Jahr in Kurzarbeit hätten entsprechende Anpassungen in den Abrechnungen für mehr Transparenz umgesetzt werden können. Sofern unsere IT-Experten sich in Kurzarbeit mit Systemverbesserungen zu AVIATAR beschäftigen dürfen, ist zuzumuten, beim Arbeitgeber einzufordern, entsprechende Systemverbesserungen einzuleiten, damit Gehaltsabrechnungen wieder nachvollziehbar werden.

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Zweckgebundene Krisenbeiträge

Es wurde von einer Kollegin/Kollegen sinngemäß kritisch angesprochen, dass die geleisteten Krisenbeiträge durch unsere Kolleginnen und Kollegen in einen „allgemeinen Topf“ des Konzerns fließen, woraus Dinge finanziert werden, die keine direkte sichernde Wirkung für unser Unternehmen und unsere Arbeitsplätze haben.

Von einer tieferen Kommentierung dieses Sachverhalts wurde abgesehen, da man sich nicht an einer "Ausspielung von Beschäftigungsgruppen" beteiligen wolle.

Fakt ist:
Derzeit leisten unsere Kolleginnen und Kollegen umfangreiche zusätzliche Krisenbeiträge durch Verzichte von Gehaltsbestandteilen, die tatsächlich in einen „allgemeinen Topf“ fließen.

Wir sind der Ansicht, dass zweckgebundene Krisenbeiträge zur Sicherung von Arbeitsplätzen im eigenen Unternehmen zu einer hohen Akzeptanz bei den Betroffenen führen würden. Sofern beispielsweise eingesparte Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen ausschließlich für umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsplätzen für tariflich Beschäftigte im eigenen Unternehmen eingesetzt werden würden, wäre dies im Interesse dieser betroffenen Kolleginnen und Kollegen. Dieses Modell könnte gleichermaßen auf außertariflich Beschäftigte Anwendung finden.

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Fazit:

Die Betriebsräte des Bündnis-Technik haben erneut genau die Fragen gestellt und die Themen angesprochen, die sich aus den Diskussionen mit unseren Kolleginnen und Kollegen ergeben haben und sie interessieren. Das war wichtig und richtig.

Unser Arbeitgeber hingegen tut gerade so, als gäbe es keinen Betriebsrat. Dies wird durch das eigenmächtige Verbuchen von Plusstunden und Urlaubstagen deutlich.
Was wir dringend brauchen ist ein starker Betriebsrat.

Eure
Betriebsrte Bndnis Technik 350px

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