Entscheidung des Arbeitsgerichtes zu WM4 liegt vor
Im Arbeitsgerichtsverfahren zu WM4 ist das Gericht in seiner Sitzung vom 14.06.2021, so wie auch bereits in der "1. Runde", dem Arbeitgeber gefolgt. Der Betriebsrat wartet nun auf die Begründung des Beschlusses, um die weitere Vorgehensweise zu beraten.
Zur Erinnerung: Auch in der "ersten Runde" folgte sowohl das Arbeitsgericht, als auch das Landesarbeitsgericht den Anträgen des Arbeitgebers. Das Bundesarbeitsgericht ist jedoch in seiner letzten und maßgeblichen Instanz den Anträgen des Betriebsrates gefolgt, was zur Folge hatte, dass die Einigungsstelle erneut seine Arbeit aufnehmen musste.
Das Bündnis-Technik steht nach wie vor für Beharrlichkeit! "Wenn es nötig ist, werden wir alle juristischen Instanzen in Anspruch nehmen, um die Nachteile unserer Kolleginnen und Kollegen abzumildern", so Torsten Schmidt (Betriebsrat Bündnis-Technik), der gemeinsam mit Andreas Gallinger (Betriebsrat ver.di) die Kolleginnen und Kollegen in der Einigungsstelle vertreten hat. Sowie die schriftliche Begründung des Beschlusses vorliegt, werden wir euch erneut informieren.
Wir lassen nicht locker!