LAG Hamburg stimmt dem Betriebsrat in allen Punkten zu.

Das Landesarbeitsgericht hat heute am 01.06.2022 dem Betriebsrat in allen Punkten Recht gegeben.
Das Thema Nachteilsausgleich für die versetzten WM4 Kolleginnen und Kollegen ist somit nicht beendet und geht in eine weitere Runde.


Nachdem zuvor die Einigungsstelle zu diesem Thema bereits zum zweiten Mal mit einem "Spruch" beendet wurde, der zum Inhalt hatte, dass die entstandenen Nachteile versetzter exWM4 Kolleginnen und Kollegen faktisch nicht ausgeglichen werden sollten, rief der Betriebsrat erneut das Arbeitsgericht an. Der Fall wurde direkt dem Landesarbeitsgericht übertragen und wurde heute verhandelt.

Der Vorsitzende Richter stellte deutlich gegenüber dem Arbeitgeber klar, dass 0,00€ keine signifikante Abmilderung von Nachteilen sei. Es wurde daher folgender Beschluss durch das Gericht getroffen:

  • Es wird festgestellt, dass der Spruch der Einigungsstelle unwirksam ist.
  • Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Was bedeutet das nun?
Die Einigungsstelle ist wieder aktiv und darf sich erneut mit den Forderungen des Betriebsrates auseinandersetzen, den exWM4 Kolleginnen und Kollegen einen angemessenen Nachteilsausgleich zu gewähren.

Was könnte nun passieren?
Nachdem der Einigungsstellenvorsitzende Richter bereits das zweite Mal nicht bereit war, von seiner „NULL-EURO-Lösung“ abzuweichen, muss sich dieser Richter nun erneut mit dem Thema auseinandersetzen. Sofern also der Einigungsstellenvorsitzende nicht von seiner „NULL-EURO-LÖSUNG“ abweicht, wird das LAG diesen Fall offensichtlich nicht beenden.

Das bedeutet:
Entweder Betriebsrat und Arbeitgeber einigen sich auf Zahlungen an die betroffenen Kolleginnen und Kollegen und der Fall ist beendet oder der Fall wird nie beendet und verursacht weiterhin Kosten beim Arbeitsgericht aufgrund einer Endlosschleife.

Es könnte daher passieren, dass der Arbeitgeber die Option „Endlosschleife“ wählt, nur um Euch, liebe Kolleginnen und Kollegen, keinen Nachteilsausgleich gewähren zu wollen und dem Betriebsrat den Erfolg nicht zu gönnen.

"Wir ziehen diese Kraft der Beharrlichkeit aus der Unterstützung unserer Kolleginnen und Kollegen, die uns mit Ihrer Stimme bei der Betriebsratswahl unterstützt haben", so Torsten Schmidt, der heute, gemeinsam mit dem Juristen des Betriebsrates, diese Verhandlung zum Erfolg geführt hat.

Wir hoffen nun, dass unser Arbeitgeber seine bisherige Haltung aufgibt und in den Rahmen vertrauensvoller Zusammenarbeit zurückkehrt um mit uns gemeinsam eine faire Lösung für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu erarbeiten.

Eure Kolleginnen und Kollegen vom
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