Wir erinnern uns:
- Nach Schließung von WM4 wurden die Kolleginnen und Kollegen innerhalb des Unternehmens versetzt.
- Der Betriebsrat forderte einen Nachteilsausgleich für die unterschiedlich stark betroffenen Kolleginnen und Kollegen. Die Forderung des Betriebsrates wurde durch den Vorsitzenden Torsten Schmidt (Bündnis-Technik) vertreten.
- Der Arbeitgeber weigerte sich insbesondere tarifbedingte Nachteile anzuerkennen
- Daraufhin wurde eine Einigungsstelle einberufen. Es konnte jedoch keine einvernehmliche Einigung erzielt werden. Der vorsitzende Richter schloss sich in 2. Abstimmung der Haltung des Arbeitgebers an und beendete am 14. Dezember 2017 die Einigungsstelle mit einem Einigungsstellenspruch.
- Der Betriebsrat griff diesen Einigungsstellenspruch beim Arbeitsgericht an. Das Gericht bestätigte jedoch den Spruch der Einigungsstelle.
- Daraufhin legte der Betriebsrat Beschwerde beim Landesarbeitsgericht ein.
Das Landesarbeitsgericht hat dem Betriebsrat Recht gegeben und den Spruch der Einigungsstelle für unwirksam erklärt.
Was passiert nun?
Der Betriebsrat wartet nun auf die schriftliche Begründung des Landesarbeitsgerichtes. Sobald diese vorliegt, werden wir die Gründe zum Anlass nehmen die Vertretung Eurer Interessen darauf aufzubauen.
Die Betriebsräte des Bündnis-Technik geben die Hoffnung nicht auf, dass sich der Arbeitgeber von seiner stets sturen Haltung löst und mit dem Betriebsrat eine Einigung erzielt, ohne dass die Parteinahme des Einigungsstellenvorsitzenden notwendig wird.
Nur aufgrund der Beharrlichkeit der Betriebsräte des Bündnis-Technik, dass im Gremium erhebliche Überzeugungsarbeit leisten musste, ist es überhaupt zu einem Beschwerdeverfahren gekommen. Leider scheuten sich viele Betriebsräte überhaupt Nachteile erkennen zu wollen. So äußerten dies sogar "betriebliche" Betriebsräte vor einer Gruppe betroffener WM4 Kolleginnen und Kollegen in den Räumen der LTT, dass sie keine Nachteile erkennen und von den betroffenen Kolleginnen und Kollegen dafür auch nicht gewählt werden wollen!! Arroganter ging es wirklich nicht. Innerhalb der Gruppe der Betriebsräte, die den „Gewerkschaftsnamen“ tragen gab es ebenfalls Gegner. Verständlich! Welche Gewerkschaft möchte vom Gericht bestätigt bekommen, dass Tarifvertrage bei PD ENG ein Nachteil bedeuten.
Erstaunlich ist nun, dass sich jetzt BR-Fraktionen mit fremden Federn schmücken, obwohl diese durch ihr aktives Co-Management auffällig geworden sind. So wurde sich seinerzeit überschwänglich für den „freiwilligen Sozialplan“ des Arbeitgebers beim Vorstand bedankt, und im gleichen Atemzug die Kolleginnen und Kollegen, im Sinne des Arbeitgebers, und gegen Empfehlung des Anwalts des Betriebsrates, mit Hilfe des Personalausschusses zwangsversetzt.
Fakt ist: Das Bündnis-Technik arbeitet weiterhin unermüdlich für eure Interessen, denn der Fall zeigt, dass sich Beharrlichkeit auszahlt!