Das Bündnis Technik hat sich Anfang 2025 nach langen und schwierigen Verhandlungen, auch gegen Widerstände, dafür stark gemacht, die Vereinbarung „Sonderzahlungen, Umkleide und Wegezeiten“ vom 01.01.2025 inklusive der 500 Euro Einmalzahlung im Betriebsrat positiv durchzusetzen, damit ihr endlich das Geld erhaltet, das euch für die Umkleide und Wegezeiten zusteht. Nach vielen Gesprächen mit dem Arbeitgeber konnten die seit Jahren offenen Fragen rund um die Umkleide und Wegezeitpauschale schließlich verbindlich geregelt werden. Das war ein aufwendiger und zäher Prozess, umso wichtiger war es, dass am Ende überhaupt eine Lösung auf dem Tisch lag.
Die Pauschale wird aktuell nur für Tage gezahlt, an denen man tatsächlich im Betrieb ist. Für Urlaubstage, Krankheitszeiten, gesetzliche Feiertage oder andere bezahlte Abwesenheiten wird sie bislang nicht berücksichtigt.
Inzwischen hat sich die rechtliche Lage jedoch weiterentwickelt. Im vergangenen Jahr wurde vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem anderen Betrieb diese Frage entschieden: Muss die Vergütung für Umkleidezeiten auch dann gezahlt werden, wenn Beschäftigte krank sind, Urlaub haben oder aus anderen Gründen bezahlt freigestellt sind? Auch dort im Betrieb wurde die Pauschale nur bei tatsächlicher Anwesenheit gezahlt. Ein Mitarbeiter klagte dagegen mit der Begründung, dass es sich um einen festen Bestandteil des Entgelts handelt und daher auch bei Krankheit, Urlaub oder anderer bezahlter Abwesenheit weiterlaufen muss.
Das Bundesarbeitsgericht gab ihm Recht. Damit wurde höchstrichterlich klargestellt, dass verpflichtende Umkleide- und Wegezeiten Teil der vergütungspflichtigen Arbeitsleistung und damit Bestandteil des normalen Arbeitsentgelts sind. Beschäftigte dürfen bei Krankheit, Urlaub oder Feiertagen finanziell nicht schlechter gestellt werden.
(2025 Aktenzeichen: BAG, 5 AZR 215/24)
Das Bündnis Technik fordert deshalb, dass unsere bestehende Betriebsvereinbarung an diese aktuelle Rechtslage angepasst wird, damit niemand durch Krankheit, Urlaub oder andere bezahlte Abwesenheiten Nachteile beim Einkommen hat. Sollte sich bestätigen, dass unsere bisherige Regelung rechtlich überholt wurde, könnten unter Umständen auch rückwirkend Nachzahlungen für die Tage erfolgen, an denen die Pauschale bislang nicht berücksichtigt wurde.
Welche Vorteile hätte eine neue Regelung?
- Kein Einkommensverlust mehr bei Krankheit oder Urlaub
- Rechtssichere Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung
- Anerkennung der Umkleide- und Wegezeit als Teil der Arbeitsleistung
- Mehr Fairness und Planbarkeit beim Einkommen
Die Pauschale soll künftig fortgezahlt werden bei:
- Urlaub
- Krankheit im Rahmen der Entgeltfortzahlung
- gesetzlichen Feiertagen
- bezahlter Freistellung
Darüber hinaus sind zu diesem Themenbereich bundesweit noch weitere Verfahren bei verschiedenen Gerichten anhängig, in denen zusätzliche Fragen geklärt werden sollen. Dazu gehört zum Beispiel die Frage, ob der Umkleideaufwand in Geld oder in Zeit ausgeglichen werden muss. Eine Zeitgutschrift erfolgt in der Regel netto, zehn Minuten bleiben zehn Minuten. Eine Auszahlung in Geld erfolgt hingegen brutto, sodass nach Abzügen deutlich weniger übrig bleibt. Hier wird derzeit geprüft, ob daraus möglicherweise eine Benachteiligung entstehen kann und wie dies rechtlich zu bewerten ist. In unserem Fall wird nur eine Auszahlung angeboten ein Ausgleich in Zeit ist (noch) nicht möglich.
Unser Ziel ist eine faire und rechtssichere Lösung für alle. Wir werden uns daher in Gesprächen mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat für eine entsprechende Anpassung einsetzen und euch über den weiteren Verlauf informieren.











