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Betriebsversammlung – Warum moderne Beteiligung nicht an alten Denkmustern scheitern sollte

Betriebsversammlung – Warum moderne Beteiligung nicht an alten Denkmustern scheitern sollte

Ilonka Timm by Ilonka Timm
10. September 2026
in Allgemein
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Die Betriebsversammlung ist eines der wichtigsten Instrumente der Information und des Austauschs zwischen Belegschaft und Betriebsrat. Gerade in Zeiten von mobiler Arbeit, Teilzeit, Dienstreisen und Schichtdienst erwarten viele Kolleginnen und Kollegen zeitgemäße Möglichkeiten der Teilnahme.

Die regelmäßige Durchführung hybrider Betriebsversammlungen war in den vergangenen Jahren nur möglich, weil Bündnis Technik die notwendige Mehrheit im Betriebsrat mit sichergestellt hat. Wir haben diesen Weg stets unterstützt, weil er die Reichweite erhöht, die Beteiligung stärkt und mehr Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit gibt, sich über wichtige betriebliche Themen zu informieren und entsprechend einzubringen.

Hybrid ist nicht gleich Hybrid

In der Diskussion über Betriebsversammlungen wird häufig von „hybriden Veranstaltungen“ gesprochen. Dabei werden jedoch oftmals zwei völlig unterschiedliche Modelle miteinander vermischt.

  1. Hybrid auf dem Betriebsgelände

Bei diesem Modell findet die Betriebsversammlung an einem zentralen Ort statt und wird zusätzlich auf weitere Räume oder Standorte innerhalb des Unternehmens übertragen.

Die Beschäftigten befinden sich dabei weiterhin auf dem Betriebsgelände beziehungsweise an betrieblichen Standorten. Die Versammlung bleibt innerhalb des Unternehmens und kann technisch organisiert sowie kontrolliert werden.

Dieses Modell ermöglicht es insbesondere großen Betrieben, Schichtarbeitern oder räumlich getrennten Bereichen an der Versammlung teilzunehmen.

  1. Hybrid mit Zuschaltung von zuhause

Hierbei findet die Betriebsversammlung ebenfalls als Präsenzveranstaltung statt, Beschäftigte können sich jedoch zusätzlich mobil oder aus dem Homeoffice zuschalten.

Genau an diesem Punkt setzt die rechtliche Diskussion an. Seit dem Auslaufen der Corona-Sonderregelung (§ 129 BetrVG) im April 2023 gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage mehr für digitale oder hybride Betriebsversammlungen mit Teilnahme von außerhalb des Betriebs. Viele Arbeitsrechtler verweisen darauf, dass Betriebsversammlungen nach § 42 BetrVG nicht öffentlich sind und daher gewährleistet sein muss, dass keine betriebsfremden Personen teilnehmen oder Inhalte mitverfolgen können

 

Während viele Beschäftigte die Vorteile moderner Beteiligungsformen erkennen, wird eine Öffnung hin zur mobilen Teilnahme seit Jahren insbesondere von Gewerkschaftsvertretern im Betriebsrat kritisch gesehen oder abgelehnt.

Begründet wird dies regelmäßig mit den bestehenden rechtlichen Unsicherheiten. Dabei wird jedoch häufig übersehen, dass die Arbeitswelt längst digital geworden ist.

Mehr Beteiligung statt weniger

Eine Betriebsversammlung erfüllt ihren Zweck nur dann vollständig, wenn möglichst viele Kolleginnen und Kollegen teilnehmen und erreicht werden können.

Für viele Kollegen stellt die physische Teilnahme leider oft aus unterschiedlichen Gründen eine Hürde dar.

Wenn sich die Kollegen weiterhin hybrid zuschalten können, haben sie die Möglichkeit Informationen aus erster Hand zu erhalten und Fragen direkt an den Betriebsrat oder die Unternehmensleitung zu richten.

Sicherheitsbedenken überzeugen nicht

Ein häufig vorgebrachtes Argument gegen die Zuschaltung von zuhause ist die Wahrung der Nichtöffentlichkeit und der Datenschutz. Dieses Argument erscheint in der heutigen Arbeitswelt jedoch zunehmend schwer nachvollziehbar.

Die Kolleginnen und Kollegen nutzen bereits heute dieselben technischen Zugänge, VPN-Verbindungen, Authentifizierungsverfahren und Sicherheitsstandards für das mobile Arbeiten von zuhause aus. Über diese Zugänge werden täglich vertrauliche Unternehmensdaten verarbeitet, Besprechungen durchgeführt und sensible Informationen ausgetauscht.

Wenn die vorhandene technische Infrastruktur als sicher genug angesehen wird, um mobile Arbeit zu ermöglichen, stellt sich die berechtigte Frage, warum dieselbe Infrastruktur nicht auch für die Teilnahme an einer Betriebsversammlung genutzt werden kann. Die technische Sicherheit der Verbindung dürfte jedenfalls kaum das entscheidende Hindernis sein.

Zukunft statt Stillstand

Unstrittig ist, dass die derzeitige Rechtslage die mobile Teilnahme an Betriebsversammlungen nicht ausdrücklich vorsieht. Ebenso unstrittig ist aber, dass sich die Arbeitswelt schneller verändert hat als das Gesetz.

Viele Unternehmen gehen auch bereits diesen Weg und ermöglichen Ihren Mitarbeitern die Onlineteilnahme.

Bislang sind uns auch keine Fälle bekannt, in denen Beschäftigte oder Arbeitgeber gegen die Möglichkeit einer digitalen Teilnahme vorgegangen wären.

Die Diskussion wird daher häufig theoretischer geführt, als es die betriebliche Praxis vermuten lässt.

Auch unser Arbeitgeber hat uns bereits bestätigt nicht dagegen vorgehen zu wollen.

Unsere Fraktion hat sich deshalb in den vergangenen Jahren stets für moderne und mitarbeiterfreundliche Beteiligungsformen eingesetzt und die hybriden Betriebsversammlungen unterstützt. Unser Ziel bleibt es, möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen den Zugang zu Informationen und Mitbestimmung zu ermöglichen.

Die Erfahrung zeigt, dass sich alleine bei der letzten hybrid abgehaltenen BV circa 2500 Mitarbeiter online dazu geschaltet haben, denen sonst der Zugang verwehrt geblieben wäre. Und wir sind uns auch ohne Umfrage bereits sicher, dass die Mehrheit der Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie administrativ oder produktiv tätig sind, diese Möglichkeit auch weiterhin nutzen möchte.

Daher wird sich Euer Betriebsratsteam vom Bündnis Technik auch weiterhin für die Möglichkeit der Onlineteilnahme einsetzen

 

Ilonka Timm

Ilonka Timm

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