Man stelle sich vor:
Der Arbeitszeitausschuss (AZA) des BR hat mehrheitlich beschlossen den Antrag der Fa. zur Sonn- und Feiertagsarbeit der Behörde NICHT zuzustimmen.
Der AZA hat dies der Behörde mitgeteilt.
Daraufhin hatte die Behörde Rückfragen zu den Gründen an den AZA.
Was nun tun? Etwa antworten?
So wurde im AZA dann ein BR Mitglied beauftragt die Beantwortung zu formulieren und hat diese tatsächlich auch dem AZA Vorsitzenden zur Weiterleitung an die Behörde übergeben. Klingt komisch? Ist aber so.
Das pure weiterleiten dieser Antwort an die Behörde schien bereits zu schwer zu fallen.
Die Behörde wunderte sich, warum der Betriebsrat nicht antwortet, wo er doch selbst bedenken angemeldet hatte. Also wurde erneut nachgefragt.
Aber die nochmalige Erinnerung durch die Behörde blieb ja wohl nicht etwa auch unbeantwortet – oder?
Nein? Doch! Ooohhh!
Der Zuständige AZA Vorsitzende und sein Stellvertreter wünschen Euch nun viel Spaß bei der Sonntagsarbeit.
Wir wollen Euch hier keine Namen nennen, aber Euch sollten Schon die LAMPEN angehen, wenn Ihr nicht im komplett BRAUSEBRANDT seid und bei der nächsten BR Wahl die RICHTIGE Wahl treffen.

Vorsorglich sei hier erwähnt:
Satire ist ein hohes Gut der Meinungsfreiheit im Rahmen der freiheitlichen Grundordnung. Aus diesem Grund verbietet sich in diesem Zusammenhang schon allein der Gedanke an arbeitsrechtliche Maßnahmen von selbst.











